Labor
Informationen gemäß Trinkwasserverordnung
Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde amJuni im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni in Kraft getreten.
Die TrinkwV wurde neu strukturiert und setzt eine Vielzahl von Forderungen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um. Insbesondere ergeben sich die nachfolgenden Hauptschwerpunkte für die Wasserversorger mit zentralen Wasserversorgungsanlagen:
Die mittelfristige Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zur Übergabestelle an den Verbraucher
Entfernung von Stoffen, Gegenständen und Verfahren, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen
Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten, Untersuchungsplänen und Bewertungen von Parametern
Neue Qualitätsparameter wie z.B. Chlorit, Chlorat, Halogenessigsäuren, Bisphenol A, PFAS, somatische Coliphagen und Microcystin-LR
Verschärfungen bei den Grenzwerten für Blei, Chrom und Arsen
Erweiterte umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern