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Informationen gemäß Trinkwasserverordnung

Drei Jahre nach Vorlage des Vorschlags der EU-Kommission zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie ist die neue Richtlinie am 12. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Richtlinie muss bis 21. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung wird über eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Neu sind auch umfangreiche Pflichten der Wasserversorger zur Information der Verbraucher. Sie umfassen nicht nur Informationen zur Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit, sondern auch zu wirtschaftlichen Aspekten.

Die Trinkwasserversorgung Magdeburg wird nach Vorlage bestätigter Dokumente über die vorgesehene Verfahrensweise informieren.

Weitere Informationen folgen in Kürze...