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Informationen gemäß Trinkwasserverordnung

Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde amJuni im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni in Kraft getreten.

Die TrinkwV wurde neu strukturiert und setzt eine Vielzahl von Forderungen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um. Insbesondere ergeben sich die nachfolgenden Hauptschwerpunkte für die Wasserversorger mit zentralen Wasserversorgungsanlagen:

Die mittelfristige Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zur Übergabestelle an den Verbraucher

Entfernung von Stoffen, Gegenständen und Verfahren, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen

Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten, Untersuchungsplänen und Bewertungen von Parametern

Neue Qualitätsparameter wie z.B. Chlorit, Chlorat, Halogenessigsäuren, Bisphenol A, PFAS, somatische Coliphagen und Microcystin-LR

Verschärfungen bei den Grenzwerten für Blei, Chrom und Arsen

Erweiterte umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern