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Häufig gestellte Fragen

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Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH
Herrenkrugstraße 140
39114 Magdeburg

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E-Mail: info@wasser-twm.de

Zuständig für alle Fragen der Öffentlichkeitsarbeit ist Herr Bogel.


Telefon: 0391/8504-696
Telefax: 0391/8504-679
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Das Statistische Landesamt hat mit Stand Dezember 2021 neue Zahlen zur Verfügung gestellt. Demnach stellt die TWM per Dezember 2021 Trinkwasser

für 730. 964 Bürger zur Verfügung. Dieses wird durch die TWW Kunden, wie Verbände oder Stadtwerke, an diese Anzahl von Endkunden geliefert.

Stand: 7. August 2023

Ja. Das westafrikanische Krokodil Theophila ist ein Geschenk des Bürgermeisters der Stadt Kayes, Herr Dumbia, an die Stadt Magdeburg aus Anlass der Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Kayes im August 1974. Da der Magdeburger Zoo für das 22 cm große Krokodil keine Reptilienhaltung einrichten konnte, wurde es dem damaligen Wasserwirtschaftsbetrieb der Stadt Magdeburg zur Pflege überlassen. Über mehrere Stationen kam das Tier ins Wasserwerk Colbitz. Heute lebt das inzwischen 3,50 m große Krokodil in einem Terrarium mit einer Grundfläche von 42 Quadratmetern und ist der Liebling vor allem der jüngeren Wasserwerksbesucher. 2023 feierte es seinen 49. Geburtstag. Im November 2020 gab die TWM, Autor Peter Bogel, ein Buch mit dem Titel “ Wie Theophila ins Wasserwerk Colbitz kam“ heraus. Auf dreiundzwanzig Seiten kann man die ganze Geschichte des Krokodils lesen, toll illustriert von Karl-Heinz Klappoth. Mit Stand 2022, gibt es die dritte Auflage des Heftes. Hier finden Sie das Pixi-Heft als PDF Im Juli 2022 drehte ein Team für MDR um vier einen Film zum 49. Geburtstag Theophilas. U.a. gaben Gunter Hellmann und Lutz Seeger Auskunft zu den gestellten Fragen. Die Facebook Seite "Der starke Osten" zeigt den MDR Beitrag ebenfalls. Über 9.000 Mal wurde er dort angesehen. (24.08. 2023)

Stand: 24. August 2023

Nein, in den beiden größten Wasserwerken der TWM gibt es keine Dauerchlorungen. Das Wasser ist bakteriologisch einwandfrei und bedarf keiner Chlorung. Für Notfälle werden allerdings Chloranlagen vorgehalten und regelmäßig auf ihre Einsatzbereitschaft überprüft.

Oftmals stellt sich die Frage: Wohin mit abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Arzneimitteln?

Die Antwort ist einfach. Altarzneimittel sind normaler Hausmüll und sollen genauso entsorgt werden. Auf keinen Fall dürfen sie in die Toilette geschüttet oder über das Waschbecken ausgegossen werden.

Durch unsachgemäße Entsorgung können Arzneimittelrückstände in den Wasserkreislauf gelangen und sowohl Gewässer mit der dort lebenden Tierwelt, als auch unsere Grundwasservorkommen belasten. Sauberes Wasser ist lebenswichtig. Jeder kann durch sein richtiges Verhalten zum Schutz der Umwelt beitragen.

Bei verfallenen Arzneimitteln gibt es keine Garantie für ihre Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit. Deshalb sollten sie nicht mehr verwendet werden. Es gibt heute kein besonders Rücknahmesystem für angefangene Medikamentenpackungen, abgelaufene oder nicht mehr benötigte Tabletten, Salben oder Tropfen.
Denn seit der Müll in Müllverbrennungsanlagen entsorgt wird, können Patienten diese Arzneien problemlos und vor allem sicher über den Hausmüll entsorgen.
Beim Entsorgen über die Mülltonne muss allerdings Vorsicht gewahrt bleiben. Genauso wie Arzneimittel im Haushalt sicher vor Kindern aufbewahrt werden müssen, sollte man auch bei deren Beseitigung umsichtig sein und sie am besten kurz vor dem Abholen der Mülltonne wegwerfen, damit sie nicht in Kinderhände fallen.

Ja. Grundsätzlich unterstützt die TWM die Errichtung von Trinkbrunnen. Sie möchte damit die Nutzung des gesunden Durstlöschers Trinkwasser durch Kinder und Jugendliche fördern. Für jedes Kalenderjahr steht ein Budget dafür zur Verfügung. Das Budget für 2023 ist noch nicht aufgebraucht. Wer für dieses Jahr eine Unterstützung möchte, bitten wir um einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Angaben. Er ist an die Postanschrift der TWM: Herrenkrugstr. 140 in 39114 Magdeburg, zu richten. Nutzung der E-Mailadresse: info@wasser-twm.de ist natürlich ebenfalls möglich.
Stand: 24.08. 2023

Es werden in Magdeburg an 95 Messstellen regelmäßig rund 400 Wasserproben entnommen.

Das Wasser ist bei der Übergabe vom Wasserversorger SWM GmbH&Co. KG an den Besitzer/Eigentümer einer Trinkwasserinstallationsanlage in Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern ohne Beanstandungen. Die Grenzwerte der TrinkwV 2001 wurden im Jahr 2013 eingehalten und in der Regel deutlich unterschritten.

Ein Wasserfilter ist in Privathaushalten nicht erforderlich, sofern die Hausinstallation nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und gewartet wird. Sollten Sie sich aus persönlichen (u.U. gesundheitlichen Gründen) dennoch für einen Wasserfilter entscheiden, möchte wir Sie dahingehend beraten, dass auch dieser Wasserfilter regelmäßig gewartet (und evtl. überprüft) werden muss, um bakteriologische Dauerkontaminationen zu vermeiden. Bitte lassen Sie sich bei Kauf eines Wasserfilters einen risikobasierten Vorkostenanschlag für die Investition sowie die laufenden Aufwendungen bei Betrieb erstellen, damit Sie eine ausgewogene Entscheidung treffen können.

Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH bereitet das Trinkwasser aus geschützten Grundwasservorkommen auf. Eine fäkale Verunreinigung durch das Bakterium Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC) ist daher höchst unwahrscheinlich.

Das Trinkwasser wird täglich auf das Vorhandensein von Escherichia coli und somit auch auf EHEC überprüft. Dies ist eine zentrale Anforderung der Trinkwasserverordnung, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern ist. Escherichia coli wurde bislang noch nie im Trinkwasser der Trinkwasserversorgung Magdeburg festgestellt.

Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. hat eine Literaturstudie zu SARS-CoV-2 im Kontakt der Wasserversorgung in Auftrag gegeben. Untersucht wurde die Frage, ob das Virus in Form von Ausscheidungen von infizierten Personen über den Abwasserpfad in den Wasserkreislauf gelangen kann.

Wissenschaftler des DVGW-Technologiezentrums Wasser (TZW) haben zur Klärung dieser Frage über 300 Publikationen zu Vorkommen und Verhalten des Erregers im Wasser ausgewertet und in einer abschließenden Studie zusammengefasst. Eine Erkenntnis der Literaturrecherche ist, dass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand eine Verbreitung beziehungsweise Übertragung von COVID-19 über die Trinkwasserversorgung nahezu ausgeschlossen werden kann. Die Studie weist zudem darauf hin, dass das Trinkwasser in Deutschland aufgrund des seit Jahrzehnten eingeführten Multibarrierensystems – bestehend aus Ressourcenschutz, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung – gut gegen Viren und wasserbedingte Epidemien geschützt ist. (DVGW)

Weltweit wird Trinkwasser als Übertragungsquelle für Caliciviren, zu denen neben den Noroviren auch Rotaviren, Sapoviren und H5N1 zählen, in Verbindung gebracht. Alle genannten Genera verursachen akute Gastroenteritis, sind temperaturtolerant, zeigen eine hohe Persistenz im Medium Wasser und besitzen eine moderate Resistenz gegenüber auf Chlor basierende Desinfektionsverfahren.

Der Norovirus weist eine sehr geringe Infektionsdosis um 100 Zellen auf und wird innerhalb der Caliciviren als der bedeutendste über den Wasserweg übertragbare Virus gesehen. Alle weltweit verfügbaren epidemiologischen Auswertungen zu Noroviren-Ausbrüchen, bei denen der Trinkwasserpfad von Bedeutung war, bestätigen, dass das Trinkwasser bzw. die verwendete Ressource in direktem Kontakt zu Verunreinigungen fäkalen Ursprungs stand.

Ein direkter Nachweis von Noroviren im Rahmen des Trinkwasserkontrollprogramms ist nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik routinemäßig nicht durchführbar. Vereinzelte Forderungen, im Rahmen des für die deutsche Trinkwasserversorgung geltenden Multibarrieresystems, eine Nanofiltration als letzte Reinigungsstufe am Wasserwerksausgang gegen Noroviren zu installieren, bieten keinen allgemeinen Schutz für das gesamte Trinkwasserverteilungssystem. Aus heutiger Sicht besteht die einzige Möglichkeit zum Schutz vor Noroviren im Trinkwasser darin, zu verhindern, dass eine Kontamination des Trinkwasserverteilungssystems mit Verunreinigungen fäkalen Ursprungs, wie z.B. Jauche, Abwasser, Klärschlamm und häuslicher Müll, stattfinden kann. Um dies zu garantieren, werden auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften sowohl die Trinkwasserressourcen als auch das Trinkwasser vom Wasserwerk bis zum Verbraucher im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) auf die Indikatorparameter für fäkale Verunreinigungen, Coliforme Bakterien und Escherichia Coli, routinemäßig untersucht.

Wissenswertes aus dem Trinkwasserlabor

Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.

Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG; BGBl Teil I 2013, S. 2538) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers in einer jährlichen Information wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: < 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ehemals 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ehemals 8,4 – 14 °dH)
  • Härtebereich hart: > 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht ehemals > 14 °dH).

Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Juni 2023 gilt für den seit 2012 geltenden Grenzwert von 0,010 mg Blei pro Liter Trinkwasser eine zeitliche Befristung von ca. fünf Jahren.

Unabhängig von der Bleikonzentration im Trinkwasser müssen Wasserversorger und Vermieter, die Kenntnis davon haben, dass in ihrem Verteilungssystem Bleileitungen vorhanden sind, die hiervon betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in geeigneter Weise darüber informieren.

Es besteht die Pflicht bleihaltige Leitungen bzw. Teilstücke von Leitungen gegen besser geeignete Materialien nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen. Der Verbraucher wird hiermit nachhaltig vor Bleibelastungen über den Aufnahmepfad Trinkwasser geschützt.

Blei – Gesetzgebung

Am 20.06.2023 trat neue grundsätzlich überarbeitete TrinkwV in Kraft. Danach wird der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser zum 12. Januar 2028 auf 0,005 mg Blei pro Liter Trinkwasser herabgesetzt.

Der neue Grenzwert kann nur eingehalten werden, wenn das Wasserversorgungssystem nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik frei von Bleileitungen bzw. bleihaltigen Materialien ist. Für die vollständige Entfernung bzw. Stilllegung von Bleileitungen wird nach TrinkwV eine Frist bis zum 12. Januar 2026 gewährt. Die Verantwortung für die Materialauswahl im Wasserversorgungssystem bis einschließlich der Hausanschlussleitung trägt i.d.R. der örtliche Wasserversorger; in der Trinkwasserinstallation von Gebäudewasserversorgungen i.d.R. der Eigentümer.

Hausanschlussleitungen und Trinkwasserinstallationen, die in Deutschland nach 1973 errichtet wurden, sind i.d.R. frei von Bleileitungen, jedoch nicht unbedingt frei von bleihaltigen Materia- lien, die nach der aktuellen Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Ältere Wasserversorgungssysteme müssen daher entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik überprüft und bezüglich der gültigen Materialien angepasst werden.

Blei – Gesundheit

Blei wird in geringen Konzentrationen durch das Trinkwasser aus anliegenden Bleileitungen bzw. bleihaltigen Teilstücken heraus gelöst. Regelmäßig getrunken führt es heutzutage nicht zu akuten Bleivergiftungen, jedoch sind chronische Gesundheitsschäden nicht auszuschließen.

Gegenüber Blei reagieren das Nerven-, Blut- und Nierensystem besonders sensibel. Speziell die Schädigung des Nervensystems kann bei Kleinkindern zur Beeinträchtigung der Intelligenz, der Aufmerksamkeit und der Feinmotorik sowie zu Verhaltensstörungen und Hyperaktivität führen.

Der Schutz vor Blei ist vor allem für junge Frauen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder wichtig und kann nur durch das Entfernen bleihaltiger Installationsmaterialien garantiert werden.

Blei – Probennahme & Analytik

Wir bieten Ihnen die qualifizierte Probenahme nach DIN ISO 5667-5:2011 und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2018 sowie die Untersuchung auf Blei entsprechend DIN EN ISO 17294-2:2017-01 an. Inbegriffen ist eine bei den Landesbehörden anerkannte Auswertung und Interpretation über den Zustand Ihrer Trinkwasserinstallation entsprechend der TrinkwV und den UBA-Empfehlungen.

Für weiterführende Untersuchungen hinsichtlich relevanter chemische Begleitparameter ist das Trinkwasserlabor gemäß § 40 Abs. 1 der TrinkwV von der unabhängigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 40 Abs. 2 TrinkwV als Trinkwasseruntersuchungsstelle zugelassen und in die Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt aufgenommen. Das mit der Listung verbundene Recht zur Untersuchung von Trinkwasser gilt bundesweit.

Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM) nutzt für die Trinkwassererzeugung neben kleineren Grundwasservorkommen, vorrangig Grundwasser-ressourcen in der Colbitz-Letzlinger Heide und des Westflämings.

Die Gewinnungsgebiete in der Colbitz-Letzlinger Heide sind überwiegend ohne landwirtschaftliche Beeinflussung. Im Jahr 2016 war Nitrat im Rohmischwasser aller Wasserfassungen nicht nachweisbar. Lediglich in einer durch Landwirtschaft beeinflussten Wasserfassung bei Cröchern liegen die Nitratkonzentrationen zwischen 1 bis 10 mg/l. In den flurnahen Grundwassermessstellen in den vorgelagerten Schutzgebieten konnten Nitratkonzentrationen von bis zu 75 mg/l gemessen werden. Der Grenzwert im Trinkwasser für Nitrat ist auf 50 mg/l festgesetzt.

Die Gewinnungsgebiete des Wasserwerkes Lindau liegen im Westfläming. Nitrat ist in den beiden für die Trinkwassererzeugung genutzten Rohwasserfassungen Nedlitz und Dobritz nicht nachweisbar. In den flurnahen Grundwassermessstellen liegen seit Jahren die Messwerte für Nitrat im Vorfeld der Wasserfassung Nedlitz bei 1 bis 10 mg/l Nitrat und der Wasserfassung Dobritz bei 1 bis 83 mg/l Nitrat. Dies sind eindeutige Hinweise auf eine gleichmäßige Verfrachtung des Nährstoffes durch die Landwirtschaft in die Bodenzone.

In den bereitgestellten Trinkwässern, welche aus den Wasserwerken Colbitz und Lindau an über 600.000 Einwohner Sachsen-Anhalts geliefert werden, kann mit wenigen Ausnahmen kein Nitrat nachgewiesen werden.

Eine Erhöhung der Trinkwasserpreise auf Grund steigender Nitrat-Werte, wie sie nach der Studie des Umweltbundesamtes „Qualifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ in bestimmten Gebieten Deutschlands prognostiziert wird, ist bei der TWM nach heutigem Kenntnisstand in naher Zukunft nicht zu erwarten, solange die Prognosen für das Mobilitätsverhalten von Nitrat im Untergrund Stabilität vorhersagen .

Die bei der TWM vorgesehenen Preissteigerungen orientieren sich an den Preissteigerungen des Marktumfeldes für Energie, Personal und bilden die notwendigen Bau- und Instandhaltungsleistungen ab

Bei dauerhaften Nitrat-Überschüssen, besteht prinzipiell auch im Versorgungsgebiet der TWM die Gefahr, dass die Böden den Nährstoff langfristig nicht mehr aufnehmen können. Damit bei der TWM auch zukünftig kein Nitrat in das für die Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser gerät und keine teuren Gegenmaßnahmen not-wendig werden, ist es wichtig, die Nitrateinträge in das Grundwasser zu reduzieren. Hier ist die Landwirtschaft gefordert, die gängige Düngepraxis auf den Grundwasser-schutz auszurichten. Der Eintrag von Gülle und mineralischem Dünger muss korrekt bilanziert werden, um einer Überfrachtung der Böden mit Nitrat rechtzeitig mit wirksamen Gegenmaßnahmen zu begegnen. Die aktuelle Neuregelung des Düngerechts ist mit Blick auf dieses Ziel ein Startschuss. Konsequenterweise fordern die Wasserwirtschaftlichen Fachverbände unisono eine weitere Verschärfung des Düngerechtes.

Die TWM beobachtet die Nitrat-Entwicklung durch die Realisierung eines Eigenkontrollprogramms durch ein akkreditiertes Laboratorium, den Kontrollen in den Trinkwasserschutzgebieten ihrer Wasserwerke und der Pflege eines Prognoseinstrumentes zur N-Verlagerung im Boden und Aquifer.

Bei anthropogenen Spurenstoffe bzw. Mikroverunreinigungen handelt sich um künstlich hergestellte, meist organische Stoffe, wie z.B. Pestizide, Pharmaka, Körperpflegemittel und Industriechemikalien sowie deren Abbauprodukte und Metabolite, die in Gewässern unerwünscht sind. Solche Stoffe gelangen etwa durch die Landwirtschaft direkt oder durch den privaten Verbraucher über das Abwasser indirekt in Grund- und Oberflächenwasser und werden so in hoher Verdünnung Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Spurenstoffe können mittlerweile durch moderne, hochempfindliche wasseranalytische Methoden auch in Trinkwässern festgestellt werden - wenn auch in äußerst geringer Konzentration.

Gesundheitliche Bewertung von Spurenstoffen

Für das Trinkwasser vollständig bewertete nicht gentoxische anthropogene Spurenstoffe empfiehlt das Umweltbundesamt einen generellen Leitwert von 100 Nanogramm pro Liter (1 Nanogramm entspricht 1 Milliardstel Gramm). Dies bedeutet, dass bei Konzentrationen unter 100 Nanogramm pro Liter pro Einzelstoff im Trinkwasser kein Risiko für den Verbraucher erkennbar ist. Darüber hinaus hat das Umweltbundesamt für bekannte Spurenstoffe mit unvollständiger oder fehlender Bewertbarkeit im Trinkwasser „gesundheitliche Orientierungswerte (GOW)“ festgelegt [2]. Diese sind so niedrig angesetzt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme der betreffenden Substanz kein Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis besteht.

Das von der TWM genutzte Grundwasser der Colbitz-Letzlinger Heide enthält Spurenstoffe in der Größenordnung von wenigen Nanogramm pro Liter, also weit unterhalb der Leit- bzw. gesundheitlichen Orientierungswerte. Auch bei lebenslangem Genuss des Trinkwassers besteht keinerlei gesundheitliches Risiko.

Bei der Bewertung der Trinkwasserqualität ist zudem zu berücksichtigen, dass die mineralischen Hauptinhaltsstoffe von Trinkwasser sowie die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Stoffe im Regelfall von größerer Bedeutung sind, als die sogenannten Spurenstoffe.

Vor diesem Hintergrund ist das Trinkwasser aus Colbitz ein gesunder Durstlöscher. Vorteilhaft sind beispielsweise seine korrosionschemisch günstigen Eigenschaften, sein niedriger Nitratgehalt sowie seine biologische Stabilität, die es erlaubt, ohne Desinfektion und daher auch ohne unerwünschte Desinfektionsnebenprodukte in das Rohrleitungsnetz einzuspeisen. Für die Zubereitung von Babynahrung ist es uneingeschränkt zu verwenden.

Grundwasser-Monitoring

Um die Entwicklung der Zusammensetzung unseres Grund- und Trinkwassers zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig auf Probleme reagieren zu können, betreiben wir ein engmaschiges Grundwasser-Monitoring, das deutlich über das vorgeschriebene gesetzliche Maß hinaus geht. Mit den hochempfindlichen wasseranalytischen Messsystemen unseres Trinkwasserlabors, können wir zahlreiche Spurenstoffe analysieren und bewerten.

Darüber hinaus vertritt die TWM die Interessen des Grundwasserschutzes im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Wasserschutzgebiete, um eine schädliche Beeinflussung des Grundwassers so gering wie möglich zu halten.

Vorsorgender Gewässerschutz

Sauberes Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, ist ein sehr wertvolles Gut, das wirksam geschützt werden muss. Dabei ist der Wasserversorger allerdings das letzte Glied einer langen Kette. Ein vorsorgender und nachhaltiger Gewässerschutz muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene verankert werden. Im Sinne des Verursacherprinzips ist die Vermeidung des Eintrags von Spurenstoffen in das Abwasser und in den natürlichen Wasserkreislauf anzustreben. Bereits bei der Zulassung und der Verwendung von Stoffen in der Landwirtschaft, in der Industrie oder beim privaten Verbraucher, muss die langfristige Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden. Auch die Sensibilisierung und Aufklärung sowie der Dialog zwischen allen Beteiligten sind wichtige Elemente eines nachhaltigen Gewässerschutzes.

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat im Jahr 2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung am 05. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 Seite 2562 verkündet worden. Die Änderungsverordnung trat somit am 14. Dezember 2012 in Kraft. Unter anderem neu ist entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 die Herangehensweise zur Untersuchungspflicht auf Legionellen für die Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage entsprechend § 3 Absatz 2 Buchstabe d oder e, welche im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser aus einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung über Duschen oder andere aerosol-bildende Einrichtungen an Dritte abgeben.

Die Pflicht zur Anzeige oben genannter Warmwasser-Großanlagen beim zuständigen Gesundheitsamt ist aufgehoben.

Die Anzeige bei Überschreitung des Techn. Maßnahmenwertes beim zuständigen Gesundheitsamt hat unverzüglich zu erfolgen. Alle nachfolgenden Handlungen – Aufklärung, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen – leiten sich aus dem § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 sowie der aktuellen UBA-Empfehlung aus dem Jahr 2012 ab und obliegen dem Unternehmer bzw. dem sonstigen Inhaber (UsI) der Warmwasser-Großanlage in alleiniger Verantwortung, ohne Anordung durch das Gesundheitsamt.

Legionellen – Hygiene

Legionellen sind Auslöser der Legionellose, einer schweren bakteriellen Lungenentzündung, oder auch des Pontiac-Fiebers, einer Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen. Die Infektion mit Legionellen erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von lungengängigen Aerosolen, wie sie z.B. beim Duschen vorhanden sind.

Legionellen vermehren sich bei 25 – 50 °C in Wassersystemen mit geringer Strömungsgeschwindigkeit. Ein ungenügend gewarteter Warmwasserbereich in der Trinkwasserinstallation bietet optimale Lebensbedingungen für Legionellen. Ein Garant für ein legionellenfreies Wassersystem ist eine sachgerechte Pflege und Wartung der Trinkwasserinstallation mit Temperaturen von höher als 55 °C in einem excellent isolierten Warmwasserbereich.

Probennahme & Analytik

Wir bieten Ihnen die qualifizierte Probenahme nach DIN EN ISO 19458:2006 und des DVGW-Regelwerkes (Wasserinformation 74; twin Nr. 06) sowie die Untersuchung auf Legionellen entsprechend ISO 11731 und DIN EN ISO 11731-2 an. Inbegriffen ist eine bei den Landesbehörden anerkannte Auswertung und
Ersteinschätzung über den Zustand Ihrer Trinkwasserinstallation der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des DVGW-Arbeitsblattes W 551.

Für weiterführende Untersuchungen hinsichtlich mikrobiologischer und chemischer Begleitparameter besitzt das Trinkwasserlabor die Zulassung nach § 15 (4)
TrinkwV. Das Trinkwasserlabor ist gemäß der Bekanntmachung 21-41607-2 des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt als Trinkwasseruntersuchungsstelle im Land Sachsen-Anhalt geführt.

Die derzeit gültigen Dokumente für die Planung und Ausführung der Probenahme zur Überwachung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 (i.d.F. vom 14.12.2012) sind

  • DVGW-Information, Wasser Nr. 74, Januar 2012
  • Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation, twin Nr. 6 (01/12)
  • UBA-Empfehlung 2012 „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“
  • UBA-Empfehlung 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“

Aluminium ist das dritthäufigste Element in der Erdkruste. Durch säurehaltige Niederschläge kann es aus den Gesteinen und Mineralien herausgelöst werden und über den Pfad Grund- und Oberflächen-wasser in das Trinkwasser gelangen. Je nach Gesteinstyp liegen für Aluminium die natürlichen Hintergrundkonzentrationen zwischen 0,01 und 0,06 mg/l. Ein anthropogener Einfluss kann bei Konzentrationen über 0,1 mg/l vermutet werden. Ab einer Konzentration von 0,2 mg/l wird Aluminium geschmacklich wahrgenommen.

Das humantoxische Potenzial von Aluminium ist als gering einzustufen. Wochenmittelwerte von bis zu 1 mg/l sind für Risikopersonen gesundheitlich sicher. Der Versuch, Aluminium humantoxikologisch mit dem Auftreten der Alzheimerschen Krankheit in Verbindung zu bringen, ist umstritten, da die Resorptionsfähigkeit von trinkwasserbürtigem Aluminium weit unter 1% liegt. Diese Wahrscheinlich-keit wird bei Gegenwart von Silikaten nochmals deutlich verringert. In epidemiologischen Studien ist es bis dato nicht gelungen, eine deutliche Abhängigkeit zwischen den Aluminiumgehalten im Trinkwasser und dem Auftreten der Alzheimerschen Krankheit nachzuweisen. Eine leichte Assoziation ohne klare Dosis-Wirkungsbeziehung fand sich bei Konzentrationen zwischen 0,1 und 0,2 mg/l. Bei normalen Konzentrationen im Trinkwasser besteht demnach kein kausaler Zusammenhang.

Innerhalb der Trinkwasserverordnung wurde für Aluminium ein Grenzwert von 0,2 mg/l festgelegt. Wird dieser Grenzwert unterschritten, ist bei einer lebenslangen Aufnahme eine Gesundheitsgefähr-dung des Menschen ausgeschlossen!