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Leitungsauskunft / Schachtgenehmigung

Bevor Baumaßnahmen im Versorgungsgebiet der TWM beginnen können, muss zum Schutz unserer Netze und Anlagen eine sogenannte Leitungsauskunft im Zuge der Planungs- und Genehmigungsverfahren angefordert werden. Für vorgesehene Aufgrabungen müssen Schachtgenehmigungen eingeholt werden.

Gehen hierzu bitte in 2 Schritten vor:

Planungsbüros, Behörden, Tiefbauunternehmen und Privatpersonen können in einem ersten Schritt online prüfen, ob sich Anlagen der TWM im Umfeld der geplanten Maßnahme befinden.

Geben Sie dazu in das folgende Suchfeld die Örtlichkeit / Straße / Adresse der geplanten Maßnahme ein oder navigieren Sie auf der darunterliegenden Karte zu diesem Standort und klicken Sie auf den Standort.

Befindet sich die Örtlichkeit der geplanten Maßnahme innerhalb eines dunkel gekennzeichneten Anlagenkorridors, so befinden sich dort Leitungen oder Anlagen der TWM. Für das geplante Vorhaben ist ein Antrag erforderlich. Außerhalb des dunkel gekennzeichneten TWM-Anlagenkorridors ist für das geplante Vorhaben kein Antrag erforderlich.

Die Online-Vorprüfung hat ergeben, dass eine Leitungsauskunft / Schachtgenehmigung erforderlich ist?

Dann Klicken Sie hier, um einen Antrag zu stellen.

Oder richten Sie eine entsprechende Bauanfrage schriftlich an Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH, Herrenkrugstraße 140, 39114 Magdeburg oder senden Sie uns eine E-Mail an bauanfrage@wasser-twm.de.

Für telefonische Anfragen stehen Ihnen Frau Breitling unter 0391/8504-638 und Herr Jörke unter 0391/ 8504 640 zur Verfügung.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir eine Beschreibung des Vorhabens mit Übersichtsplan und Lageplan.

Geben Sie in das Suchfeld die Örtlichkeit der Baumaßnahme/des Vorhabens ein oder navigieren Sie zu diesem Standort.

Bitte klicken Sie zunächst auf "Karte laden", um die Suche zu aktivieren!

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Klicken Sie in der Karte auf den Bereich Ihres Bauvorhabens und prüfen Sie, ob dieses genehmigungspflichtig ist.

Hinweis: Nach derzeitigem Stand ist außerhalb des Anlagenkorridors kein Antrag notwendig.