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PFAS

Das zunehmende Vorkommen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trink- und Grundwasser stellt eine bedeutende Herausforderung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz dar. Mehr als 1.000 Chemikalien gehören zu dieser Stoffgruppe. PFAS, oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, zeichnen sich durch ihre hohe Persistenz in der Umwelt sowie ihre potenziellen gesundheitlichen Gefahren aus. Aufgrund ihrer weitverbreiteten Verwendung in Industrieprodukten, Feuerlöschschaum, Textilien und Verpackungen gelangen sie zunehmend in den Wasserkreislauf und können dort über längere Zeiträume nachweisbar bleiben. Der nach wie vor stetige Eintrag von PFAS in die Umwelt erfordert eine systematische Überwachung und Untersuchung, um die Ausbreitung einzudämmen und Risiken für die Bevölkerung zu minimieren. International sowie auf europäischer Ebene sind daher umfangreiche Untersuchungspflichten etabliert, die die Überwachung der PFAS-Konzentrationen im Trink-, Grund- und Oberflächenwasser regeln. Ziel ist es, frühzeitig potenzielle Gefahren zu erkennen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und langfristig die Wasserqualität sicherzustellen.

In Deutschland hat der Gesetzgeber mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) auch die Ausweitung des Untersuchungsspektrums um PFAS beschlossen. Damit sind ab 2026 Grenzwerte für diese Stoffgruppe einzuhalten: Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,100 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS⁠, ⁠PFOA⁠, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,020 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen vor.

Für unsere Kundinnen und Kunden haben wir gute Nachrichten: Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM) führte bereits in den Jahren 2014 und 2020 in den Trinkwässern aller Wasserwerke Untersuchungen auf PFAS durch.

Dabei lagen alle untersuchten Einzelsubstanzen unterhalb der Bestimmungsgrenzen von 0,01 µg/L, so dass die beiden Grenzwerte der TrinkwV, Summe PFAS-20 (0,100 µg/L) und Summe PFAS-4 (0,020 µg/L), zukünftig eingehalten werden. Eine kontinuierliche jährliche Analyse der Rohwässer aus den Einzugsgebieten der TWM, sowie der aufbereiteten Trinkwässer der Wasserwerke und Verteilungsnetze beginnt, wie gesetzlich vorgeschrieben, ab 2026.