Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Demnach dürfen in einem Liter Wasser nicht mehr als 0,010 mg Blei nachgewiesen werden.
Damit endet eine zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen. Wird der Blei-Grenzwert dennoch im Trinkwasser überschritten, muss der Wasserversorger oder der Vermieter die Ursache ermitteln und dafür Sorge tragen, dass zeitnah eine einwandfreie Wasserqualität zur Verfügung gestellt wird.
Unabhängig von der Bleikonzentration im Trinkwasser müssen Wasserversorger und Vermieter, die Kenntnis davon haben, dass auch nach Dezember 2013 in ihrem Verteilungssystem Bleirohre vorhanden sind, die hiervon betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in geeigneter Weise informieren.
Blei – Gesetzgebung
Am 5.12.2012 trat die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Danach wird der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser zum 1. Dezember 2013 mit den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) harmonisiert. Der Verbraucher wird hiermit nachhaltig vor Bleibelastungen über den Aufnahmepfad Trinkwasser geschützt.
Der Grenzwert für Blei liegt bei 10 μg/l. Dieser kann nur eingehalten werden, wenn das Wasserversorgungssystem frei von Bleileitungen ist. Die Verantwortung für die Materialauswahl im Wasserversorgungssystem bis einschließlich der Hausanschlussleitung trägt i.d.R. der örtliche Wasserversorger; in der Trinkwasserinstallation von Geschäfts- und Wohngebäuden i.d.R. der Eigentümer. Hausanschlussleitungen und Trinkwasserinstallationen, die in Deutschland nach 1973 errichtet wurden, sind i.d.R. frei von Bleileitungen. Ältere Wasserversorgungssysteme sollten überprüft und hinsichtlich der eingesetzten Leitungsmaterialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst werden.
Blei – Gesundheit
Blei wird in geringen Konzentrationen durch das Trinkwasser aus anliegenden Bleileitungen heraus gelöst. Regelmäßig getrunken führt es heutzutage nicht zu akuten Bleivergiftungen, jedoch sind chronische Gesundheitsschäden nicht auszuschließen.
Gegenüber Blei reagieren das Nerven-, Blut- und Nierensystem besonders sensibel. Speziell die Schädigung des Nervensystems kann bei Kleinkindern zur Beeinträchtigung der Intelligenz, der Aufmerksamkeit und der Feinmotorik sowie zu Verhaltensstörungen und Hyperaktivität führen.
Der Schutz vor Blei ist vor allem für junge Frauen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder wichtig und kann nur durch das vollständige Entfernen von bleihaltigen Installationsmaterialien garantiert werden.
Blei – Probennahme & Analytik
Wir bieten Ihnen die qualifizierte Probenahme nach DIN ISO 5667-5:2011 und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2004 sowie die Untersuchung auf Blei entsprechend DIN EN ISO 17294-2:2004 an. Inbegriffen ist eine bei den Landesbehörden anerkannte Auswertung und Interpretation über den Zustand Ihrer Trinkwasserinstallation entsprechend der TrinkwV und den UBA-Empfehlungen.
Für weiterführende Untersuchungen hinsichtlich relevanter chemische Begleitparameter besitzt das Trinkwasserlabor zusätzlich die Zulassung nach § 15 (4) TrinkwV. Das Trinkwasserlabor ist gemäß der Bekanntmachung 21-41607-2 des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt als Trinkwasseruntersuchungsstelle
im Land Sachsen-Anhalt geführt.