Untersuchungspflicht für Legionellen

Trinkwasserproben

Untersuchungspflicht für Legionellen

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat im Jahr 2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung am 05. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 Seite 2562 verkündet worden. Die Änderungsverordnung trat somit am 14. Dezember 2012 in Kraft. Unter anderem neu ist entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 die Herangehensweise zur Untersuchungspflicht auf Legionellen für die Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage entsprechend § 3 Absatz 2 Buchstabe d oder e, welche im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser aus einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung über Duschen oder andere aerosol-bildende Einrichtungen an Dritte abgeben.

Die Pflicht zur Anzeige oben genannter Warmwasser-Großanlagen beim zuständigen Gesundheitsamt ist aufgehoben.

Die Anzeige bei Überschreitung des Techn. Maßnahmenwertes beim zuständigen Gesundheitsamt hat unverzüglich zu erfolgen. Alle nachfolgenden Handlungen – Aufklärung, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen – leiten sich aus dem § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 sowie der aktuellen UBA-Empfehlung aus dem Jahr 2012 ab und obliegen dem Unternehmer bzw. dem sonstigen Inhaber (UsI) der Warmwasser-Großanlage in alleiniger Verantwortung, ohne Anordung durch das Gesundheitsamt.

Legionellen – Hygiene

HAS-WarmwasserLegionellen sind Auslöser der Legionellose, einer schweren bakteriellen Lungenentzündung, oder auch des Pontiac-Fiebers, einer Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen. Die Infektion mit Legionellen erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von lungengängigen Aerosolen, wie sie z.B. beim Duschen vorhanden sind.

Legionellen vermehren sich bei 25 – 50 °C in Wassersystemen mit geringer Strömungsgeschwindigkeit. Ein ungenügend gewarteter Warmwasserbereich in der Trinkwasserinstallation bietet optimale Lebensbedingungen für Legionellen. Ein Garant für ein legionellenfreies Wassersystem ist eine sachgerechte Pflege und Wartung der Trinkwasserinstallation mit Temperaturen von höher als 55 °C in einem excellent isolierten Warmwasserbereich.

Probennahme & Analytik

Wir bieten Ihnen die qualifizierte Probenahme nach DIN EN ISO 19458:2006 und des DVGW-Regelwerkes (Wasserinformation 74; twin Nr. 06) sowie die Untersuchung auf Legionellen entsprechend ISO 11731 und DIN EN ISO 11731-2 an. Inbegriffen ist eine bei den Landesbehörden anerkannte Auswertung und
Ersteinschätzung über den Zustand Ihrer Trinkwasserinstallation der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des DVGW-Arbeitsblattes W 551.

Für weiterführende Untersuchungen hinsichtlich mikrobiologischer und chemischer Begleitparameter besitzt das Trinkwasserlabor die Zulassung nach § 15 (4)
TrinkwV. Das Trinkwasserlabor ist gemäß der Bekanntmachung 21-41607-2 des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt als Trinkwasseruntersuchungsstelle im Land Sachsen-Anhalt geführt.

Die derzeit gültigen Dokumente für die Planung und Ausführung der Probenahme zur Überwachung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 (i.d.F. vom 14.12.2012) sind

  • DVGW-Information, Wasser Nr. 74, Januar 2012
  • Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation, twin Nr. 6 (01/12)
  • UBA-Empfehlung 2012 „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“
  • UBA-Empfehlung 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“