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Grundwasserüberwachung


Die Grundwasserüberwachung ist die Basis für eine langfristig angelegte Sicherung der Grundwasservorkommen und hat deshalb eine große Bedeutung. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zum vorbeugenden Schutz des Grundwassers.
Der wesentliche Teil der für eine Überwachung der Grundwasserentnahme erforderlichen Daten kann mit ausreichender Genauigkeit über ein Monitoring, also ständigen Messungen, Aufzeichnungen und Auswertungen im Sinne einer Überwachung, gewonnen werden.
Die TWM nutzt für ihre beiden wichtigsten Ressourcen, die Colbitz-Letzlinger Heide und den Westfläming, dabei ein von einem Ingenieurbüro entwickeltes Monitoringsystem. Die Ergebnisse werden jährlich in einem zusammenfassenden Bericht festgeschrieben und mit den zuständigen Wasserbehörden beraten.
Die relevanten Daten der kleineren Grundwasservorkommen werden ebenfalls erfasst und ausgewertet.

 

Der Grundwasserschutz

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1.

Es kann durch nichts ersetzt werden!

 

Wasserschutzgebietsschild

Weil das lebensnotwendige und unentbehrliche Grundwasser vor schädlichen Einflüssen bewahrt sein muss, werden im Interesse der derzeit bestehenden und der künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt.

Die Trinkwasserschutzgebiete als Reservate unseres Trinkwassers umfassen grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet, aus dem Grundwasser zu den Brunnen der Wasserwerke fließt.
Dabei wird das Gebiet in drei Zonen eingeteilt. Die Schutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen der zuständigen Wasserbehörden festgesetzt. Gleichzeitig werden Verbote ausgesprochen oder bestimmte Maßnahmen mit einem Genehmigungsvorbehalt versehen, wobei die Beschränkungen von der Zone III zur Zone I immer mehr verschärft werden. Die Zone III kann noch in die Zonen IIIA und IIIB unterteilt werden.

Die Kontrolle und Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch regelmäßige Begehungen und laufende Rohwassergüteüberwachung an den Pegeln und Brunnen der Wasserwerke und im Wassereinzugsgebiet. Die über dem Grundwasser liegenden Boden- schichten sollen das Grundwasser vor schädigenden Einflüssen, besonders durch menschliches Handeln, schützen.

Wasserschutzzone I - Fassungsbereich

Sie schützt die eigentlichen Fassungsanlagen (Brunnen) im Nahbereich. Hier ist jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte verboten.

 
Wasserschutzzone II - Engere Schutzzone

 

Sie erstreckt sich auf den Bereich der sogenannten "50-Tage-Linie". Es gelten Nutzungsbeschränkungen für:

 

  • Bebauung, insbesondere landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe
  • Düngung
  • Umgang mit Wasserschadstoffen
  • Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten

 

Wasserschutzzone III - Weitere Schutzzone

 

Sie umfasst das gesamte Einzugsgebiet der jeweiligen Wasserfassung. Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie:

  • Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, Öl und wassergefährdenden Stoffen wie Lösungsmittel, Teer, Phenole usw.
  • Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • Betriebe von Massentierhaltung, Kläranlagen und Sand- und Kiesgruben

 

 

Was gefährdet unser Grundwasser?

Brunnen WW Lindau
  • Unkontrollierter und unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel
  • Nicht fach- und sachgerechter Umgang mit Dünger und Pflanzenschutzmittel durch die Landwirtschaft
  • Altstandorte wie Industrie, Altablagerungen, alte Müllkippen, Müllbeseitigung
  • Undichtigkeiten von Kanalisationen Verkehr, Straßen
  • Durchstoßen oder Beseitigen der oberen Bodenschichten durch Kiesgruben
  • Luftverunreinigungen

 

 


Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH und die Wasserbehörden leisten viel für die Qualität des Grundwassers. Doch auch jeder Bürger ist gefordert, aktiv zum Schutz des Grundwassers durch umweltbewusstes Verhalten beizutragen.

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