
03/22/12
Die derzeit gültigen Dokumente für die Planung und Ausführung der Probenahme zur Überwachung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 (i.d.F. vom 28.11.2011) sind
DVGW-Information, Wasser Nr. 74, Januar 2012
Information des DVGW zur Trinkwaser-Installation, twin Nr. 6 (01/12)
Die zwischenzeitlich am 17. Januar 2012 veröffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamtes zum "Nachweis von Legionellen in Trinkwasser - Probenahme, Untersuchungsgang und Bewertung" ist auf Grund von Inkongruenz zu den oben aufgeführten Dokumenten zurückgezogen worden.
03/22/12
Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat im letzten Jahr ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 Seite 748 verkündet worden. Die Änderungsverordnung trat somit am 1. November 2011 in Kraft. Unter anderem neu ist entsprechend § 14 (3) TrinkwV 2001 (i.d.F. vom 28.11.2011) die Einführung einer jährlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen für die Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, welche im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser aus einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung über Duschen oder andere aerosol-bildende Einrichtungen an Dritte abgeben.
06/05/11
Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH bereitet das Trinkwasser aus geschützten Grundwasservorkommen auf. Eine fäkale Verunreinigung durch das Bakterium Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC) ist daher höchst unwahrscheinlich.
Das Trinkwasser wird täglich auf das Vorhandensein von Escherichia coli und somit auch auf EHEC überprüft. Dies ist eine zentrale Anforderung der Trinkwasserverordnung, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern ist. Escherichia coli wurde bislang noch nie im Trinkwasser der Trinkwasserversorgung Magdeburg festgestellt.
08/24/08
Weltweit wird Trinkwasser als Übertragungsquelle für Caliciviren, zu denen neben den Noroviren auch Rotaviren, Sapoviren und H5N1 zählen, in Verbindung gebracht. Alle genannten Genera verursachen akute Gastroenteritis, sind temperaturtolerant, zeigen eine hohe Persistenz im Medium Wasser und besitzen eine moderate Resistenz gegenüber auf Chlor basierende Desinfektionsverfahren.
Der Norovirus weist eine sehr geringe Infektionsdosis um 100 Zellen auf und wird innerhalb der Caliciviren als der bedeutendste über den Wasserweg übertragbare Virus gesehen. Alle weltweit verfügbaren epidemiologischen Auswertungen zu Noroviren-Ausbrüchen, bei denen der Trinkwasserpfad von Bedeutung war, bestätigen, dass das Trinkwasser bzw. die verwendete Ressource in direktem Kontakt zu Verunreinigungen fäkalen Ursprungs stand.
Ein direkter Nachweis von Noroviren im Rahmen des Trinkwasserkontrollprogramms ist nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik routinemäßig nicht durchführbar. Vereinzelte Forderungen, im Rahmen des für die deutsche Trinkwasserversorgung geltenden Multibarrieresystems, eine Nanofiltration als letzte Reinigungsstufe am Wasserwerksausgang gegen Noroviren zu installieren, bieten keinen allgemeinen Schutz für das gesamte Trinkwasserverteilungssystem. Aus heutiger Sicht besteht die einzige Möglichkeit zum Schutz vor Noroviren im Trinkwasser darin, zu verhindern, dass eine Kontamination des Trinkwasserverteilungssystems mit Verunreinigungen fäkalen Ursprungs, wie z.B. Jauche, Abwasser, Klärschlamm und häuslicher Müll, stattfinden kann. Um dies zu garantieren, werden auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften sowohl die Trinkwasserressourcen als auch das Trinkwasser vom Wasserwerk bis zum Verbraucher im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) auf die Indikatorparameter für fäkale Verunreinigungen, Coliforme Bakterien und Escherichia Coli, routinemäßig untersucht.
04/13/07
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
· Härtebereich weich: < 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
· Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
· Härtebereich hart: > 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht > 14 °dH).
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
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